Über uns

In der Deponie DERU AG können schwach und wenig belastete mineralische Bauabfälle abgelagert werden. Die Deponie Typ B entspricht dem neusten Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA). Die Deponie ist öffentlich und für jedermann zugänglich. Sie liegt auf dem Gemeindegebiet Wiesendangen in der Nähe von Winterthur – nahe der Autobahnausfahrt Oberwinterthur. Die zur Deponie gehörende neue Waage steht gegen Gebühr auch für einzelne Wägungen offen.

Dienstleistungen und Preise

Anlieferungen ohne schriftlichen Antrag, jedoch mit Voranmeldung

MaterialbezeichnungBeschreibung
Inertstoffe
Nach VVEA (Mauerwerk, Aushub, Ziegel, Beton, Glas usw.)
Betonabbruch U
Unbelasteter Betonabbruch aus Rückbauten
Mischabbruch U
Unbelasteter Mischabbruch aus Rückbauten; ohne Gips, ohne Keramik
Übriger mineralischer Bauschutt (vermischt)
Gemisch aus Aushub, Mischabbruch und Beton (kein Bausperrgut)
Tonwaren und Keramik
Dachziegel, Steinzeug, Plättli, Lavabo, WC-Schüsseln etc.
Glaswaren
Fenster-, Flach-, Isolier-, Verbundglas, Glasbausteine/-Ziegel
Mineralisches Isoliermaterial
Mineralfaserplatten, Steinwolle, Schaumglasplatten, Glasfaserwolle
Mineralische Leichtbaustoffe
Gasbeton, Lecabeton, Schaumbeton, Ytong, etc.
Boden U trocken/nass
Unverschmutztes Bodenmaterial
Aushub U trocken/nass
Unverschmutztes Aushubmaterial

Anlieferungen mit schriftlichem Antrag

MaterialbezeichnungBeschreibung
Betonabbruch sv (T)
Schwach belasteter Betonabbruch aus Rückbauten
Mischabbruch sv (T)
Schwach belasteter Mischabbruch aus Rückbauten; ohne Gips, Keramik
Boden sv (T) trocken/nass
Schwach belastetes Bodenmaterial
Aushub sv (T) trocken/nass
Schwach verschmutztes Aushubmaterial
Betonabbruch B (I)
Wenig belasteter Betonabbruch aus Rückbauten
Mischabbruch B (I)
Wenig belasteter Mischabbruch aus Rückbauten
Aushub B (I) trocken/nass
Wenig verschmutztes Aushubmaterial
Boden B (I) trocken/nass
Wenig belastetes Bodenmaterial
Schlamm U/sv (T)/B(I)
Schlammmaterial

Sperrliste / Annahme wird verweigert für:

Sonderabfälle oder mit Sonderabfällen vermischte Bauabfälle
Mit Bausperrgut vermischte Inertstoffe
Brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe etc.
Klärschlamm
Brandschutt, verkohltes Holz, Aschen
Organisch verrottbare Abfälle wie Küchenabfälle, Gartenabfälle
Für die Verwertung geeignete Metalle wie Rohre, Schrott, Kupferdraht
Textilien
Schlachtabfälle, Tierkadaver
Flüssigkeiten aller Art

Entsorgungsgebühren

(gültig ab 1. Januar 2025, Preise in Fr./to* exkl. MwSt.) * = In den Deponiegebühren ist die Abgabe von Fr. 5.00/to zur Sanierung von Altlasten gemäss VASA enthalten.
MaterialbezeichnungFr./to*AbfallcodeVeVA-CodeEinstufung VEVABeschreibung
Betonabbruch U Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
62.00
4303
17 01 01
Unbelasteter Betonabbruch aus Rückbauten, Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Ziegelbruch Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
62.00
4305
17 01 02
Dachziegel rein
Mischabbruch U Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
62.00
4304
17 01 07
Unbelasteter Mischabbruch aus Rückbauten, Gips < 5 Gewicht %, Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Glas Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
74.00
4310
17 02 02
Fenster-, Flach-, Isolier- und Verbundglas, Glasbausteine, Glasziegel
Mineralisches Dämmmaterial Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
254.00
4311
17 06 04
Mineralfaserplatten, Steinwolle, Schaumglasplatten, Glasfaserwolle, Zwischebodenschlacke, ohne Asbest
Betonabbruch sv (T) Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
62.00
4303
17 01 01
Schwach belasteter Betonabbruch aus Rückbauten, Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Mischabbruch sv (T) Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
62.00
4304
17 01 07
Schwach belasteter Mischabbruch aus Rückbauten, Gips < 5 Gewicht %, Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Betonabbruch B (I) Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
62.00
4203
17 09 04
ak
Wenig belasteter Betonabbruch aus Rückbauten, Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Mischabbruch B (I) Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
62.00
4203
17 09 04
ak
Wenig belasteter Mischabbruch aus Rückbauten, Gips < 5 Gewicht % Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Mineralischer Bauschutt vermischt Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
62.00
4203
17 09 04
ak
Gemisch aus Aushub, Mischabbruch und Beton, Gips < 5 Gewicht % Kantenlänge kleiner 60 cm, keine vorstehenden Eisen
Mineralische Leichtbaustoffe Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
164.00
4203
17 09 04
ak
Gasbeton, Lecabeton, Schaumbeton, Ytong, etc.
Boden U trocken Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
69.00
4301
17 05 04
Unbelasteter Ober- oder Unterboden, ohne Neophyten
Boden U nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
103.00
4301
17 05 04
Unbelasteter Ober- oder Unterboden, ohne Neophyten
Aushub U trocken Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
62.00
4301
17 05 06
Unverschmutztes Aushubmaterial und Ausbruchmaterial
Aushub U nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 1
100.00
4301
17 05 06
Unverschmutztes Aushubmaterial und Ausbruchmaterial
Boden sv (T) trocken Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
69.00
4302
17 05 93
Schwach belasteter Ober- oder Unterboden, ohne Neophyten
Boden sv (T) nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
103.00
4302
17 05 93
Schwach belasteter Ober- oder Unterboden, ohne Neophyten
Aushub sv (T) trocken Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
62.00
4302
17 05 94
Schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Aushub sv (T) nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 3 Ziffer 2
100.00
4302
17 05 94
Schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Boden B (I) trocken Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
69.00
4201
17 05 96
ak
Wenig belasteter Ober- und Unterboden, ohne Neophyten
Boden B (I) nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
103.00
4201
17 05 96
ak
Wenig belasteter Ober- und Unterboden, ohne Neophyten
Aushub B (I) trocken VVEA Anhang 5 Ziffer 2
62.00
4201
17 05 97
ak
Wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Aushub B (I) nass, nicht befahrbar Grenzwerte VVEA Anhang 5 Ziffer 2
100.00
4201
17 05 97
ak
Wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
Schlammzuschlag
50.00
Mehrpreis zu nass nicht befahrbar, nur auf Anfrage
Neophytenzuschlag
20.00
Neophyten in Bodenmaterialien (gilt auch in Aushubmaterialien)
Leerwägung pro Waagschein
40.00
Wägegebühren ohne Materialanlieferung oder -abholung
Badges
30.00
Erster Badge gratis, weitere oder Ersatz kostenpflichtig
Mindestannahmepreis
60.00
Mindestfakturabetrag bei Anlieferung von Kleinmengen

Legende

VVEA
VASA
VeVA
U
VVEA Anhang 3, Ziffer 1
sv (T)
VVEA Anhang 3, Ziffer 2
B (I)
VVEA Anhang 5, Ziffer 2.1/2.2/2.3/2.4
ak
Andere kontrollpflichtige Abfälle nach VeVA
Es gelten die Grenzwerte für den Deponietyp B gemäss VVEA vom 4. Dezember 2015 (Stand 1. Januar 2024)

Lieferbedingungen

Materiallieferungen müssen die Annahmebedingungen der DERU AG erfüllen. Es wird unterschieden zwischen Annahmen ohne schriftlichen und mit schriftlichem Antrag.

Anmeldungen mit schriftlichem Antrag erfolgen mit dem Formular «Antrag zur Entsorgung von Abfallstoffen», das vom Kunden vollständig ausgefüllt und unter Beilage der Analyseresultate bei der DERU AG eingereicht wird. Das Formular kann auf der Homepage www.deruag.ch unter Antragsformular heruntergeladen werden. Die DERU AG prüft, ob die Abfallstoffe angenommen werden können und stellt dem Kunden eine Abnahmebestätigung aus. Alle Anlieferungen mit und ohne schriftlichen Antrag müssen bei der DERU AG am Vortag bis 12.00 Uhr angemeldet sein.

Der Kunde haftet in jedem Fall für die korrekte Deklaration des angelieferten Materials und ist vollumfänglich verantwortlich für alle Kosten der Identifikation, Klassierung und Entsorgung falsch deklarierter oder verschmutzter Abfälle. Er haftet auch für alle Schäden durch unsachgemäss deklarierte Abfälle in der Deponie Typ B.

Die DERU AG ist ausdrücklich berechtigt, im Zweifelsfall Analysen anzuordnen. Sie ist berechtigt, beim Fehlen von Analysen deklarationspflichtiger Abfälle solche anzuordnen. Die Kosten der Analysen falsch oder unvollständig deklarierter Materialien trägt in jedem Fall der Kunde.

Die DERU AG behält sich vor, von den angelieferten Materialien Stichproben zu entnehmen und auf Einhaltung der Annahmebedingungen zu analysieren.

Die Abrechnung erfolgt nach Waagscheinen (Abrechnung nach Gewicht). Der Kunde akzeptiert den Waagschein der amtlich geeichten Waage als Beleg für die Materialanlieferung. Die Gebühr für die Erstellung eines Waagscheines ohne Materialanlieferung beträgt Fr. 40.– pro Waagschein.

Bei Grossmengen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter info@deruag.ch auf. Wir stellen Ihnen gerne ein Angebot aus.

Preise

Netto inkl. sämtlicher gesetzlicher Abgaben (insbesondere Fr. 5.– / to VASA)
Preise netto exkl. Mehrwertsteuer
Konditionen: 30 Tage netto

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